Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. 1)  Geltungsbereich
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Bestätigungen über die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräume sowie für alle Tischreservationen im Restaurant Ackermannshof.

  2. 2)  Vertragsabschluss

    1. 2.1)  Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die gemieteten Tische, Räume, Flächen sowie sonstige Lieferungen und Leistungen vom Restaurant Ackermannshof bestätigt wurden.

    2. 2.2)  Bei der mietweisen Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen werden auch alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurant Ackermannshof zum Vertragsbestandteil.

    3. 2.3)  die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Gegenstände für Veranstaltungen durch den Kunden, setzt die vorherige schriftliche Zustimmung des Restaurant Ackermannshof voraus. Dies gilt auch für Veröffentlichungen von Veranstaltungshinweisen in Form von Zeitungsanzeigen u.ä. soweit das Restaurant Ackermannshof dort in Erscheinung tritt.

  3. 3)  Leistungen, Preise und Zahlungen

    1. 3.1)  Das Restaurant Ackermannshof ist verpflichtet, die bestellte und von ihm schriftlich bestätigte Leistung zu erbringen.

    2. 3.2)  Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Restaurant Ackermannshof an Dritte, welche mit der Veranstaltung in Verbindung stehen.

    3. 3.3)  Die vereinbarten Preise schliessen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 8 Monate und erhöht sich der vom Restaurant Ackermannshof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vereinbarte Preis angemessen − jedoch höchstens um 10 % − erhöht werden.

    4. 3.4)  Das Restaurant Ackermannshof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wird die Vorauszahlung auch innerhalb einer gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Restaurant Ackermannshof zum Rücktritt vom Vertrag gemäss Ziffer 4 berechtigt.

  4. 4)  Rücktritt des Restaurant Ackermannshof

    1. 4.1)  Wird eine gemäss Ziffer 3.4 geforderte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    2. 4.2)  Das Restaurant Ackermannshof ist auch aus sonstigem sachlich gerechtfertigtem Grunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Beispielsweise:

      • -  Bei höherer Gewalt, wenn es in Anbetracht der Umstände und unter Einhaltung der jeweils erforderlichen Sorgfalt unmöglich war der vertraglichen Verpflichtung nachzukommen.

      • -  Bei Veranstaltungen, die unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder des Zwecks gebucht werden.

      • -  Bei begründetem Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann.

      • -  Bei Verstössen gegen die Anzeige von Unter- oder Weitervermietung

    3. 4.3)  Das Restaurant Ackermannshof hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

    4. 4.4)  Ist oder wird die Durchführung einer Leistung dem Restaurant Ackermannshof unmöglich oder teilweise unmöglich, so vereinbaren die Parteien nach Möglichkeit einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort. Sollte eine solche Vereinbarung nicht möglich sein, werden bereits bezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen zurückerstattet.

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5) Stornierung durch den Kunden

  1. 5.1)  Stornierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Massgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Restaurant Ackermannshof

  2. 5.2)  Für gebuchte Leistungen (z.B. Tischreservationen mit einem vereinbarten fixen Menü, Veranstaltungs-Arrangements, Tagungspauschalen, Vermietung von Räumen, vermietete technische Anlagen und Vorrichtungen etc. kommt folgende Tabelle zur Anwendung:

Tischreservationen im Restaurant

  • -  BeiNichterscheinen(No-Show)einerà-la-carte-TischreservationwerdenCHF150progemeldetePersoninRechnung

    gestellt

  • -  BeiTischreservationenmiteinemimVorausvereinbartenMenüodereinesSpeise-undGetränkearrangementsisteine

    Reduktion der Personenzahl bis 10% und bis 2 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei.

  • -  ÜberschreitetdieReduktionderPersonenzahldie10%,wirddieDifferenzinRechnunggestellt.

  • -  ErfolgtdieMeldungunter2Tagen,wirddiezuletztgemeldeteTeilnehmerzahlinRechnunggestellt.

  • -  BeieinerÜberschreitungderursprünglichenmitgeteiltenTeilnehmerzahl,wirddietatsächlicheTeilnehmerzahlberechnet

    Anlässe im Restaurant oder im Festsaal (Bankett, Seminar)

  • -  bis 30 Tage vor Anlassdatum

  • -  29 bis 10 Tagen vor Anlassdatum

  • -  9 bis 4 Tagen vor Anlassdatum

  • -  3 bis 1 Tagen vor Anlassdatum

  • -  24 h vor der Veranstaltung

keine Kosten
50 % des vereinbarten Arrangements 70% des vereinbarten Arrangements 80 % des vereinbarten Arrangements 100 % des vereinbarten Arrangements

Veranstaltungen in der Druckereihalle

  • -  bis 90 Tage vor Anlassdatum

  • -  89 bis 30 Tage vor Anlassdatum

  • -  29 bis 10 Tage vor Anlassdatum

  • -  9 bis 4 Tage vor Anlassdatum

  • -  3 bis 0 Tage vor Anlassdatum

keine Kosten
50 % des vereinbarten Arrangements 70 % des vereinbarten Arrangements 80 % des vereinbarten Arrangements 100 % des vereinbarten Arrangements

  1. 6)  Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

    1. 6.1)  Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust.

    2. 6.2)  Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt, hierüber einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Zur Vermeidung möglicher Beschädigungen ist das Anbringen oder Aufstellen von Gegenständen vorher mit dem Restaurant Ackermannshof abzustimmen.

    3. 6.3)  Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände, sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen respektive mitzunehmen. Unterlässt der Kunde dies, ist das Restaurant zur Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden berechtigt.

  2. 7)  Haftung des Kunden

    7.1) Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, durch Veranstaltungsteilnehmende bzw. Besucher, Mitarbeitende oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

    7.2) Der Kunde ist verpflichtet, das Restaurant Ackermannshof rechtzeitig auf einen Schaden hinzuweisen.

  3. 8)  Schlussbestimmungen

    1. 8.1)  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

    2. 8.2)  Erfüllung- und Gerichtsort ist der Sitz des Restaurants Ackermannshof, 4056 Basel, es gilt ausschliesslich Schweizer Recht

    3. 8.3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz.

Basel, im November 2023